Teilnahmebedingungen zum Ideenwettbewerb
Smart City Aachen:
Digitale Wege für ein besseres Aachen
1. Gegenstand des IdeenwettbewerbsDas Ziel des Smart City Ideenwettbewerbs der Stadt Aachen ist es, die Position Aachens als bedeutenden Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken, einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 zu leisten und insbesondere den Weg zur SmartCity Aachen zu unterstützen.
Neben Mikroprojekten können auch größere Projekte, Produkt- und Geschäftsideen oder Forschungsergebnisse mit Verwertungspotenzial eingereicht werden.
Dies können digitale Lösungen sein, müssen es aber nicht. Es ist wichtig, dass die Beiträge die Idee der Smart City widerspiegeln, dass „neue Wege“ gegangen werden und damit ein nachhaltiger Mehrwert für Mensch und/oder Umwelt geschaffen wird. Das inhaltliche Spektrum ist dementsprechend bewusst breit angelegt. Sei es der Einsatz intelligenter Technologien, die zur Klimaneutralität in Unternehmen oder ganzen Gewerbegebieten beitragen, Beiträge, die den Einzelhandel neu beleben oder ganz neue Geschäftsmodelle ermöglichen, die Teilhabe älterer Menschen fördern oder die Energieversorgung und Mobilität verbessern.
Einige mögliche Themen sind beispielhaft unter der Rubrik “Gesuchte Lösungen” auf
smart.aachen.digital und der
Digital Innovation Platform aufgeführt. Die Themenliste ist nicht abschließend. Ferner sind Beiträge ausgeschlossen, die mit dem Zweck und Konzept des Ideenwettbewerbs nicht im Einklang stehen. Eingereicht werden können nur Beiträge, die bisher noch nicht begonnen oder beauftragt wurden und nicht Gegenstand eines anderen Ideenwettbewerbs sind oder waren.
2. TeilnahmeberechtigteEngagierte Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Initiativen und Vereine sind ebenso angesprochen wie Mitglieder von Hochschulen (z.B. Studierende oder Wissenschaftler*innen), Start-ups oder Unternehmen mit Sitz im Stadtgebiet Aachen oder der Städteregion Aachen.
Der Think Thank Smart City behält sich vor, Beiträge vom Ideenwettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unter Nennung falscher Angaben eingereicht oder unter Täuschung erwirkt werden.
Der Think Tank Smart City besteht aus folgenden Mitgliedern: der
Stadt Aachen, der
innoloft GmbH, dem
digitalHUB Aachen e.V. und der
STAWAG Stadtwerke Aachen AG.
Des Weiteren werden Beiträge, die gesetzeswidrige, diskriminierende, rassistische, beleidigende, pornographische und/oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonstige unerwünschte Handlungen darstellen, vom Think Tank Smart City nicht zur Teilnahme am Ideenwettbewerb zugelassen. Die Einreichung mehrerer Beiträge ist grundsätzlich möglich. Für jede*n Teilnehmer*in wird im Fall eines Gewinns jedoch grundsätzlich nur für ein Beiträge eine Prämie ausgezahlt.Ein Rechtsanspruch auf eine Prämie besteht grundsätzlich nicht.
3. Die Bewerbung – Phase 1
Während des Einreichungszeitraumes vom 15.10.2023 bis zum 01.12.2024 können Bewerber*innen ihre Beiträge über ein Formular auf der Digital Innovation Platform anlegen bzw. einreichen. Sowohl das Anlegen eines Werks als auch das Kommentieren und Bewerten setzt eine Registrierung mit Klarnamen auf der Plattform voraus. Alle eingereichten Beiträge sind jederzeit öffentlich für Dritte einsehbar sowie mit dem Namen des/der Einreicher*in und sofern zutreffend mit dem Namen der Institution zu versehen. Falls die Urheberschaft an gegebenenfalls im Rahmen der Beiträge eingereichter Werke streitig gemacht wird, behalten wir uns Teilnehmende jederzeit vom Ideenwettbewerb auszuschließen.
Die vollständige Bewerbung muss bis zum 01. Dezember 2024, 23:59 Uhr eingehen. Entscheidend ist das Datum der Einreichung des Beitrags auf der Digital Innovation Platform.
Vom 02.12.2024 bis zum 06.12.2024 werden die eingereichten Beiträge von den Mitgliedern des Think Tank Smart City gesichtet und bewertet. Die am besten bewerteten Beiträge werden zur Phase 2 des Wettbewerbs zugelassen.
4. Nach der Einreichung des Werks – Phase 2Zur Unterstützung der weiteren Ausarbeitung in der Phase 2 erhalten die Einreicher*innen Zugang zum Coworking im
digitalHUB Aachen e.V. und dadurch auch zu anderen Startups und auf Wunsch eine Beratung durch eine/n der Kooperationspartner*innen. Diese sind die genannten Mitglieder des Think Tank sowie die
regioIT Gmbh, die
Regionetz GmbH, die
NetAachen GmbH und das
KI Center der RWTH Aachen.
Wie der Beitrag weiterentwickelt wird, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab und kann mit dem Think Tank Smart City bzw. den Kooperationspartner*innen abgestimmt werden.
Die Phase II schließt mit einer Veranstaltung im digitalHUB Aachen e.V. ab, bei dem die zuvor ausgewählten Beiträge von den jeweiligen Einreicher*innen gepitcht und live vor Ort von einer Fachjury bewertet werden. Bis zu vier Gewinner*innen erhalten einen Zuschuss von bis zu 10.000,- € und ein Startup Business Membership Package des digitalHUB Aachen e.V. für die Weiterentwicklung bzw. Umsetzung ihrer Beiträge. Die gesamten Ergebnisse des Wettbewerbs werden auf der Webseite smart.aachen.digital und der Webseite Digital Innovation Platform veröffentlicht. Alle Ausarbeitungen aus Phase 1 und Phase 2 können im
OecherLab ausgestellt werden; darüber entscheidet der Think Tank Smart City.
5. Zweckgebundenheit der Prämie
Die Prämie ist zweckgebunden, d. h. sie ist an die Umsetzung und Weiterentwicklung des eingereichten Beitrags geknüpft. Die Preisträger*innen aus der finalen Wettbewerbsrunde müssen bis zum 01.09.2025 die Umsetzung ihres Beitrags abgeschlossen haben. Sie stellen spätestens zwei Wochen nach Abschluss ihres Vorhabens dem Think Tank Smart City eine Dokumentation zur Veröffentlichung zur Verfügung. Die genauen Inhalte der Dokumentation werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Der Think Tank Smart City hat jederzeit das Recht, sich nach dem Stand der Umsetzung zu erkundigen und darf hierfür Fristen setzen. Der Prämienempfänger oder die Prämienempfängerin ist verpflichtet, dem Think Tank Smart City Auskunft über den Stand der Umsetzung zu geben. Der Think Tank Smart City kann jederzeit die Rückforderung der Prämie verlangen, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde.
6. Folgende Rechte erwirbt der Think Tank Smart CityDie Teilnehmenden räumen den unter Ziffer 2. aufgeführten Mitgliedern des Think Tank Smart City sowie den unter Ziffer 4. genannten Kooperationspartnern an im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Werken die folgenden Rechte ein, wobei die gesetzlichen Widerrufsrechte der Teilnehmenden unberührt bleiben:
- das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht die überlassenen Werke zum Zwecke der Berichterstattung über den Ideenwettbewerb, dessen Bewerbung und der Präsentation der Ergebnisse in Onlinemedien (insbesondere auf Webseiten und in Social Media) sowie in Printmedien zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen.
- das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht die überlassenen Werke unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden zu bearbeiten.
- das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht zur Wahrnehmung der vorgenannten Rechte Dritte (z.B. technische Dienstleister oder Agenturen) zu beauftragen.
- das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht die Namen der Gewinner*innen im Zusammenhang mit dem Smart City Ideenwettbewerb oder der Präsentation der Ergebnisse durch die Mitglieder des Think Tanks Smart City in Onlinemedien (insbesondere auf Webseiten und in Social Media) und in Printmedien öffentlich bekannt zu geben.
7. Ergänzungen
Der Smart City Ideenwettbewerb kann von dem Think Tank Smart City jederzeit beendet werden, insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen.
Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören vor allem technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht im Einflussbereich des Think Tank Smart City liegende und zwingende Maßnahmen Dritter.
Die Haftung seitens des Think Tank Smart City und seiner Mitglieder ist ausgeschlossen. Anwendbares Recht ist ausschließlich dasjenige der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Gerichtsstand ist Aachen.