Teilnahmebedingungen zum Ideenwettbewerb

Smart City Aachen:
Digitale Wege für ein besseres Aachen

1. Was ist Gegenstand des Ideenwettbewerbs?
Bei dem Smart City Aachen Ideenwettbewerb geht es darum, Projekte und Ideen zu fördern, die neue und digitale Lösungen für aktuelle Herausforderungen aufzeigen.
Der Ideenwettbewerb zielt darauf ab, die Position Aachens als bedeutender Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken und den Weg zur Klimaneutralität bis 2030 zu unterstützen. Das inhaltliche Spektrum ist bewusst weit gefasst. Ob der Einsatz intelligenter Technologien zum Klima‐ und Ressourcenschutz beiträgt, den Einzelhandel wieder aufblühen lässt, völlig neue Geschäftsmodelle ermöglicht, die digitale Teilhabe älterer Menschen fördert oder die Energieversorgung und Mobilität revolutioniert: alle Ideen sind willkommen. Wichtig ist, dass neue Technologien zum Einsatz kommen und diese einen Mehrwert für Mensch und/oder Umwelt schaffen.

Einige mögliche Themen sind unter der Rubrik “Gesuchte Lösungen” auf der smart.aachen-Plattform aufgeführt. Die Themenliste ist nicht abschließend. Ferner sind Ideen ausgeschlossen, die mit dem Zweck und Konzept des Wettbewerbs nicht im Einklang stehen.

Eingereicht werden können nur Ideen, die bisher noch nicht begonnen oder beauftragt wurden und nicht Gegenstand eines anderen Ideenwettbewerbs waren.
2. Wer ist teilnahmeberechtigt?
Engagierte Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, kleine Initiativen und Vereine sind ebenso angesprochen wie Hochschulen, Start-ups oder Unternehmen mit Sitz im Stadtgebiet Aachen oder der Städteregion Aachen.

Der Thinktank Smart City behält sich vor, Beiträge vom Ideenwettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unter Nennung falscher Angaben eingereicht oder unter Täuschung erwirkt werden. Ideen, die gesetzeswidrige, diskriminierende, rassistische, beleidigende, pornographische und/oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonstige unerwünschte Handlungen darstellen, werden nicht angenommen.

Die Einreichung mehrerer Projektideen ist grundsätzlich möglich. Für jede*n Teilnehmer*in wird jedoch grundsätzlich nur für eine Projektidee eine Prämie ausgezahlt.

Ein Rechtsanspruch auf eine Prämie besteht grundsätzlich nicht.
3. Wie muss eine Bewerbung aussehen?
Während eines 8-wöchigen Beteiligungszeitraumes (vom 2.8.2023 bis 27.9.2023) können Bewerber*innen ihre Projektideen über ein Formular auf der smart.aachen-Plattform anlegen. Sowohl das Anlegen einer Projektidee als auch das Kommentieren und Bewerten der eingebrachten Ideen setzt eine Registrierung mit Klarnamen auf der smart.aachen-Plattform voraus. Um eine hohe Diversität der Teilnehmer*innen sicherzustellen, bietet die Plattform während dieser ersten Phase außerdem die Möglichkeit, vorerst ein Partnergesuch für die Umsetzung der eigenen Projektidee zu finden – oder aber sich auf ein solches Partnergesuch zu bewerben.

Alle Projektideen sind jederzeit öffentlich für Dritte einsehbar sowie mit der Institution und Namen des/der Einreicher:in versehen.

unterAls analoge Anlaufstelle für Fragen rund um den Wettbewerb werden zudem wöchentliche Sprechstunden im OecherLab und digitalHUB angeboten.

Falls gegen Ihre Einrichtung oder gegen Sie rechtliche Schritte in Bezug auf Ihre Einreichung eingeleitet werden, insbesondere wenn die Urheberschaft an der Idee streitig gemacht wird, behalten wir uns vor, Sie jederzeit vom Ideenwettbewerb auszuschließen.
4. Was passiert, wenn ich die Frist (27. September 2023) nicht einhalten kann?
Die vollständige Bewerbung muss bis zum 27. September 2023, 24:00 Uhr eingehen. Entscheidend ist das Datum der Einreichung der Idee auf der smart.aachen-Plattform.
5. Wie gestaltet sich der Prozess nach der Einreichung?

Schritt 1:

Während eines 8-wöchigen Beteiligungszeitraumes können Bewerber*innen ihre Projektideen über ein Formular auf der smart.aachen-Plattform anlegen. Sowohl das Anlegen einer Projektidee als auch das Kommentieren und Bewerten der eingebrachten Ideen setzt eine Registrierung auf der smart.aachen-Plattform voraus. Um eine hohe Diversität der Teilnehmer*innen sicherzustellen, bietet die Plattform während dieser ersten Phase außerdem die Möglichkeit, vorerst ein Partnergesuch für die Umsetzung der eigenen Projektidee zu finden – oder aber sich auf ein solches Partnergesuch zu bewerben. Als analoge Anlaufstelle für Fragen rund um den Wettbewerb werden zudem wöchentliche Sprechstunden im OecherLab und digitalHUB angeboten.

Schritt 2:

Nach Ablauf des Beteiligungszeitraumes werden die auf der smart.aachen-Plattform eingereichten Ideen zwei Wochen lang für ein Public Voting freigeschaltet. Aus den Ideen mit den meisten Likes wählt der Thinktank Smart City 5 Ideen aus, die mit 2.500€ Zuschuss für die Weiterentwicklung des Konzepts in die zweite, finale Runde des Wettbewerbs kommen.

Schritt 3:

Neben den 2.500€ für die weitere Ausarbeitung ihres Konzepts erhalten sie ein Startup-Business-Mitgliedspaket im digitalHUB für die Dauer der Ausarbeitungsphase von weiteren 8 Wochen. Die Art der Ausarbeitung hängt von der jeweiligen Projektidee ab und wird mit dem Thinktank Smart City abgestimmt. So können beispielsweise Demonstratoren oder Prototypen gebaut, Design-Mock-Ups oder Videos erstellt, oder ein schriftliches Konzept ausgearbeitet werden. Die zweite Phase schließt mit einer Veranstaltung im digitalHUB ab, bei der die Ergebnisse der 5 teilnehmenden Gruppen gepitcht und live vor Ort von einer Fachjury bewertet werden. Bis zu drei Gewinner*innen erhalten jeweils einen Zuschuss von 10.000€ für die Umsetzung ihrer Projektidee. Die gesamten Ergebnisse des Ideenaufrufs werden auf der smart.aachen-Plattform veröffentlicht.

Alle Ausarbeitungen aus Schritt 2 und 3 werden im OecherLab ausgestellt.
6. Wie ist nach der Prämie zu verfahren?
Die Prämie ist zweckgebunden, d. h. sie ist an die Umsetzung der eingereichten Idee geknüpft. Die Preisträger*innen aus der finalen Wettbewerbsrunde müssen bis zum 31.5.2024 die Umsetzung ihrer Idee abgeschlossen haben. Sie stellen nach Abschluss ihres Vorhabens dem Thinktank Smart City eine Dokumentation zur Veröffentlichung zur Verfügung. Die genauen Inhalte der Dokumentation werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Der Thinktank SmartCity hat jederzeit das Recht, sich nach dem Stand der Umsetzung zu erkundigen und darf hierfür Fristen setzen. Der Prämienempfänger oder die Prämienempfängerin ist verpflichtet, dem Thinktank Smart City Auskunft über den Stand der Umsetzung zu geben. Der Thinktank Smart City kann jederzeit die Rückforderung der Prämie verlangen, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde.
7. Welche Rechte erwirbt der Thinktank Smart City an meiner Einreichung?
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin räumt dem Thinktank Smart City an allen eingereichten Ideen ein unentgeltliches, sachlich, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weiterentwicklung, Übertragung in unveränderter oder veränderter Form, sowie der Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung, Ausstellung und Zurschaustellung.

Ferner räumt der*die Teilnehmer*in dem Thinktank Smart City und seinen Mitgliedern der Allianz zu Zwecken der Berichterstattung über den Ideenwettbewerb, dessen Bewerbung und der Präsentation der Ergebnisse in Onlinemedien (z. B. auf Webseiten und in Social Media) oder in Printmedien unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die dem Thinktank Smart City von ihnen im Rahmen des Ideenwettbewerbs überlassenen Ergebnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer*innen zu bearbeiten sowie die Wahrnehmung dieser Rechte auf beauftragte Dritte, wie z. B. technische Dienstleister oder Agenturen, zu übertragen. Ebenso können die Namen der Gewinner*innen im Zusammenhang mit dem Smart City Ideenwettbewerb oder der Präsentation der Ergebnisse durch die Mitglieder des Thinktanks Smart City in Onlinemedien (z. B. auf Webseiten und in Social Media) und in Printmedien öffentlich bekannt gegeben werden.
Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben unberührt.
8. Ergänzungen
Der Ideenwettbewerb kann von dem Thinktank jederzeit beendet werden, insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen.

Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören vor allem technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht in unserem Einflussbereich liegende und zwingende Maßnahmen Dritter.

Die Haftung seitens des Thinktank Smart City und seiner Mitglieder ist ausgeschlossen.

Anwendbares Recht ist ausschließlich dasjenige der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen allerdings hiervon nicht berührt.

Gerichtsstand ist Aachen.

Der Thinktank Smart City

Der Thinktank Smart City hat sich unter dem Dach des digitalHUB Aachen als eine Allianz aus kommunalen und privaten Unternehmen, der Stadt Aachen sowie Startups geformt und setzt neue Technologien in der Praxis unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung um. Aktuelle Mitglieder seitens der Stadt Aachen sind der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa; die Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität sowie das Dezernat Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude. Weitere Mitglieder sind der digitalHUB e.V., die STAWAG Stadtwerke Aachen AG sowie die Innoloft GmbH.
Zur smart.aachen-Plattform:https://smart.aachen.digital

Kontakt:
Bernd Simons
Digital Change Management
Wirtschaftsförderung Stadt Aachen
Tel: +49 241 432 7671
bernd.simons@mail.aachen.de

Roman von der Lohe
Projektleiter EDIH Rheinland
digitalHUB Aachen e.V.
Tel: +49 241 894385 18
roman.vonderlohe@hubaachen.de

Sven Pietsch
CEO
Innoloft GmbH
s.pietsch@innoloft.com

Betreiber

Angaben gemäß § 5 TMG;
Innoloft GmbH c/o digitalHUB Aachen
Jülicher Straße 72a
52070 Aachen
Vertreten durch: Sven Pietsch

Designkonzept:
Bureau Spürsinn

gefördert durch

Logo von Mwike
digitalHUB Aachen e.V.

Jülicher Straße 72a
52070 Aachen
T: +49 241 89 438 50
F: +49 241 89 438 599


digitalhub-service@innoloft.com
www.aachen.digital

Stadt Aachen

Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II. Str. 1
52062 Aachen

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